Internationaler Artenschutz - Artenschutz betrifft uns alle
Der illegale Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen ist einer der Hauptgründe für das Aussterben von Arten. Die weltweite Überwachung des Handels mit solchen Arten ist daher zur Erhaltung der Biodiversität von größer Bedeutung. Ausgerottete Tier- und Pflanzenarten sind für uns und die folgenden Generationen unwiederbringlich verloren.
Der internationale Artenschutz steht im Mittelpunkt einer Ausstellung, die im Afrikahaus vom 28. Juni 2012 bis Mitte Dezember 2012 gezeigt wird.
Die Ausstellung wurde vom Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt konzipiert. Sie umfasst sechs Schautafeln sowie diverse Exponate aus der Asservatenkammer des Artenschutzdezernats, wie beispielsweise Elfenbeinteile, Tropenholz, Reptillederprodukte, Schlangenhaut, Felle, Schildkrötenpräparate, Vogelpräparate, Koralle.
Unter dem Motto „Artenschutz betrifft uns alle“ soll dem Betrachter verdeutlicht werden, in welchem Umfang Artenschutz im Alltag auftritt und was jeder Einzelne dazu beitragen kann. Dies beginnt mit der privaten Haltung von artengeschützten Tieren, wie beispielsweise Landschildkröten, viele Geckoarten, einige Schlangenarten, Papageien, Greifvögel, viele Sittiche und Froscharten, die der artenschutzrechtlichen Melde- und möglicherweise auch Kennzeichnungspflicht unterliegen. Hinzu kommt der Handel mit Produkten und Erzeugnissen aus artengeschützen Tieren.
So sind Reptilledertaschen oder -schuhe, Pelzmäntel, Elfenbeinschnitzereien, Kaviar, Korallenschmuck und ähnliche Produkte immer noch sehr beliebt. Kauft man jedoch solche Produkte ohne gültige Vermarktungsbescheinigung bzw. Herkunftsnachweis auf Flohmärkten oder im Internet, erfüllt der Käufer einen Ordnungswidrigkeitstatbestand und die erworbenen Produkte können von der Artenschutzbehörde beschlagnahmt und eingezogen werden. In schweren Fällen kann sogar ein Straftatbestand erfüllt sein.
Außerdem bringen noch immer viele Urlauber aus Unkenntnis oder Sorglosigkeit exotische Urlaubsmitbringsel nach Deutschland, die dem Artenschutz unterliegen und bei der Einreise beschlagnahmt werden.
Zur Ausstellung: Der illegale Handel mit Produkten aus bedrohten Tieren und Pflanzen ist einer der Hauptgründe für das Aussterben von Arten. Ist die breite Bevölkerung über die grundlegenden Vorschriften des Artenschutzes informiert, wird langfristig der Profit der weltweit aktiven Schmuggler sinken.
Daher erhalten die Besucher der Ausstellung komprimiert und somit auf einen Blick zu erfassen auf insgesamt sechs Schautafeln Informationen zu den verschiedenen Themenbereichen des Artenschutzes. Zur Veranschaulichung sind in Glasvitrinen Produkte, die dem Artenschutz unterliegen, wie Karettschildkröte, Seepferdchen, Krokodilledertaschen, Schlangenlederschuhe, Elfenbeinschnitzereien, Schnecken und vieles mehr, ausgelegt. Zum Nachlesen und Mitnehmen stehen zahlreiche Faltblätter zur Verfügung.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen: Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz: CITES) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird.
Termine
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18.05.2013 - 14:30
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25.05.2013 - 09:00
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14.07.2013 - 12:00
Öffnungszeiten
Wir haben täglich geöffnet.
- Sommer 9.00-19.00 Uhr
- März/Oktober 9.00-18.00 Uhr
- Winter 9.00-17.00 Uhr
Die Tierhäuser schließen 20 Minuten vor Ende der Besuchszeit!
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