Besucherordnung

Frühlingsansicht Zoo

Der Heidelberger Zoo hält wertvolle, empfindliche, aber auch gefährliche Wildtiere. Im Interesse der Besucher und der Tiere ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten. Wegen der Gefährdung von Mensch und Tier bitten wir dafür um Verständnis.


 

1.
Bitte gefährden SIE nicht die Gesundheit unserer Tiere. Alle unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes und auf ihre speziellen Bedürfnisse angepasstes Futter, daher gilt im gesamten Tiergarten ein allgemeines Fütterungsverbot. Ausgenommen hiervon sind die Gehege mit Futterautomaten. Bitte verwenden Sie nur das Automatenfutter.
2.
Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben oder Ähnliches auf sich zu lenken.
3.
Verlassen Sie nicht die Besucherwege und beachten Sie die Abgrenzungen. Es ist nicht erlaubt, Zäune oder Wassergräben zu überwinden. Sie gefährden sonst sich selbst, Tiere und Pflanzen. Eltern trifft hier eine besondere Sorgfaltspflicht betreff der Kinder.
4.
Helfen Sie mit, den Zoo sauber zu halten. Bitte benutzen Sie die zur Mülltrennung aufgestellten Abfallbehälter und werfen Sie nichts in die Gehege.
5.
Das Rauchen in den Tierhäusern ist strengstens untersagt.
6.
Ihre Hunde sind uns willkommen. Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine und achten Sie darauf, dass sie die Tierhäuser, Gehege und die Spielplätze mit Hundeverbot nicht betreten. Beachten Sie auch die neuen Verordnungen bezüglich Kampfhunden und der Maulkorbpflicht. Für das „Große Geschäft“ Ihres Tieres erhalten Sie an der Kasse kostenlos entsprechende Tüten.
7.
Musikinstrumente und Musikwiedergabegeräte aller Art dürfen im gesamten Tiergarten nicht mitgeführt und benutzt werden. Dadurch können unsere Tiere gestört oder verängstigt werden. Auch Besucher wollen die Stimmen der Tiere hören.
8.
Das Mitführen von Fahrrädern, Rollern, Roller-Skates, Inline-Skates, Roll-Schuhen, Skate-Boards, Kick-Boards, Tretautos und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Luftballons, Frisbee -Scheiben oder Ähnlichem.
9.
Das Fotografieren und Filmen ist erlaubt und erwünscht, lediglich gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung.
10.
Bitte folgen Sie den Anordnungen des Personals. Bei Verstößen gegen die Besucherordnung erfolgt ein Verweis aus dem Tiergarten, Hausverbot und in schweren Fällen auch eine Strafanzeige.
 
11.
Eltern und Betreuungs- bzw. Aufsichtspersonen haften für minderjährige Kinder! Kinder unter 10 Jahren dürfen den Tiergarten nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Besucher haften der Tiergarten Heidelberg gGmbH gegenüber für Schäden, die sie selbst oder ihrer Aufsicht unterliegende Minderjährige verursacht haben. Für Minderjährige haften die Aufsichtspersonen auch dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben. Kommen durch Missachtung der Gartenordnung andere Besucher zu Schaden, so haften die verursachenden Personen der Tiergarten Heidelberg gGmbH gegenüber in dem Umfang, wie diese Schadenersatz leisten muss.
12.
Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung insbesondere das allgemeine Fütterungsverbot an. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Tiergartens aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
13.
Fundsachen werden an der Kasse hinterlegt und können dort gegen Nachweis abgeholt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Gegenstände, die in Teiche oder Gehege fallen von unserem Personal erst dann geholt werden, wenn sich die darin befindenden Tiere in einem anderen Bereich aufhalten. Wertgegenstände werden nach einem angemessenen Zeitraum an das Fundbüro der Stadt Heidelberg übergeben.
14.
Das Trinken von Alkohol ist nur in den ausgewiesenen gastronomischen Bereichen gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Zoo Heidelberg

Besucherordnung Stand Januar 2011